Mich unterstützen

Jede Hilfe im Wahlkampf wird benötigt

Die Landratswahl am 05. Dezember ist entscheidend für die Zukunft unseres Kreises. Lass uns gemeinsam bis dahin noch viele weiter Menschen im Kreis Groß-Gerau davon überzeugen, mir ihre Stimme bei der Landratswahl anzuvertrauen. Bei Wahlkampfaktionen wie Haustürbesuchen, Verteilaktionen oder in den sozialen Medien wird jede Unterstützung benötigt. Kontaktieren Sie mich bei Interesse.

Sie möchten ein Unterstützer-Sharepic für Social Media?

Jetzt erstellen lassen

Mich durch eine Spende unterstützen

Ein erfolgreicher Wahlkampf kostet Geld. Die SPD ist eine Partei, deren politische Arbeit vor allem vom Engagement ihrer Wählerinnen und Wähler und ihrer Mitglieder lebt. Deshalb verfügen wir auch nicht über das Spendenaufkommen wie andere Parteien. Trotzdem müssen auch wir Plakate produzieren, Flugblätter drucken und Anzeigen schalten.

Daher bitte ich Sie meinen Wahlkampf mit einer Spende zu unterstützen. Egal ob Sie 5, 10, 30 oder 50 Euro spenden – jeder Betrag hilft mir, für Fortschritt und unsere Politik zu werben.

Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Unterstützung.

Ihr Thomas Will

Spendenkonto

SPD Unterbezirk Groß-Gerau
Verwendungszweck: Thomas Will Landratswahl 2021
IBAN: DE96 5085 2553 0000 1045 47
BIC: HELADEF1GRG
Kreissparkasse Groß-Gerau

Bitte gib bei Deiner Spende Deinen Namen und Deine vollständige Anschrift an, damit wir Dir eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen hierfür bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.

HINWEISE ZUR STEUERLICHEN AB SETZUNGSFÄHIGKEIT VON PARTEISPENDEN

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Diese Regelungen gelten NUR für „natürlichen Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an spenden(at)spd.de.